03.08.2009 - "DIE LINKE fordert die vollständige Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat die Richtlinienkompetenz des Parlaments eingefordert, wie sie in Dänemark, Finnland und Österreich bereits heute Praxis ist. Karlsruhe hat auch Volksabstimmungen bei Veränderungen der EU-Verträge angeregt“, erklärt Diether Dehm, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute beginnenden Verhandlungen über das Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon. Dehm weiter:
Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung / Großer Teilerfolg der Linken
Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Anschlag der Bundesregierung auf unser Grundgesetz gestoppt.
Die Wählerin und der Wähler sowie unsere parlamentarische Demokratie sind die großen Gewinner beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Ermöglicht wurde das durch die Klage der LINKEN und der anderen Beschwerdeführer. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung gehindert, im Rahmen ihrer Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag parlamentarische Rechte auf die unkontrollierbaren Ebenen der EU zu übertragen (wie z. B. den Parlamentsvorbehalt bei Militäreinsätzen).
