Diether hat eine CD-Rezension auf Einladung von Radio Eins gemacht, zu einer CD von Isobel Campbell und Mark Lanegan ("Sunday at Devil Dirt"), die man auch anhören ("nachhören") kann auf der Internetseite:
Feier des 190. Geburtstags von Karl Marx mit Dr. Diether Dehm, MdB, und Michael Letz, Wolfgang Gehrcke, MdB, Arno Schmidt und Frank Seidlitz, Prof. Dr. Harry Nick, Aymeric Monville, Paris, Mitglied der Französischen Kommunistischen Partei, Verleger – veranstaltet vom ANTIEISZEITKOMITEE am 5. Mai 2008 am Marx-Engels Forum in Berlin.
Die Linke macht Front gegen den Reformvertrag der EU: Abgeordnete der
Linksfraktion sehen die parlamentarische Demokratie gefährdet. Am
Donnerstag entscheiden Bundestag und Bundesrat über das Vertragswerk.
http://www.tagesspiegel.de/politik/div/EU-Vertrag;art771,2517427
Wie immer vor zahlreich erschienenem und sehr interessiertem Publikum im historischen Ambiente des "Café Sibylle" in der Berliner Karl-Marx-Allee traf *Dr. Diether Dehm*, MdB und Europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, (zweiter von rechts) sich diesmal zu seinem "Sonntalk" beim "Roten Bock" mit (rechts außen) *Prof. Dr. Ernst Schumacher*, Theaterwissenschaftler, Brecht-Forscher und Autor, der mit geschliffenen formulierten Gedanken zu deutsch-deutscher Entwicklung brillierte, mit *Helgard Kühn* (zweite von links), die das Atelier Kühn vertrat, das die Metallgestalter Fritz Kühn und Achim Kühn hervorbrachte, und mit der sich ein sehr interessanter Dialog zu den konkreten Erfahrungen im Spannungsfeld von Kunst und Gesellschaft entspann, sowie *Sahra Wagenknecht* (dritte von links), Mitglied im Europäischen Parlament, der gelang, die aktuelle Entwicklung zwischen "Lissabon-Vertrag" und jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes auf verständliche Weise zu kommentieren. Musikalisch begleitete *Lars Grothe* (links außen) die Gespräche am Piano. Der "Rote Bock" ist eine Veranstaltungsreihe des Berliner Vereins "Helle Panke".
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem am Donnerstag
bekanntgegebenen Urteil das Niedersächsische Landesvergabegesetz mit
einem Federstrich zunichte gemacht. Dort war die Auftragsvergabe daran
geknüpft, daß auftragnehmende Unternehmen übliche Tariflöhne zahlen.